5. Steuerliche und legistische Gleichstellung von Plug-in Hybriden mit Zero Emission- Fahrzeugen

Die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen für E-Fahrzeuge gehen derzeit noch zu wenig Hand in Hand mit dem tatsächlichen Mobilitätsverhalten in Österreich. Diese müssen technologieneutral definiert werden. So ist die wesentliche Brückentechnologie der extern mit Strom aufladbaren Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEV) mit bis zu 75g CO2/km (Anm.: gemessen nach NEFZ) hinsichtlich der Vorsteuerbefreiung, der Sachbezugsregelung, der NOVA und motorbezogene Versicherungssteuer den vollelektrischen E-Fahrzeugen jedenfalls bis zu Erreichung eines E-Fahrzeuganteils von 20% aller jährlichen mehrspurigen Fahrzeugneuzulassungen oder bis zum 31.12.2024 gleichzusetzen. Im Bereich der Legistik gilt es, das „grüne Taferl“ auf PHEV auszuweiten, damit Verkehrsregelungen wie „ausgenommen für E-Fahrzeuge beim Laden“ auch exekutiert werden können.

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