Um die Zukunftsfähigkeit neuer E-Ladeinfrastrukturinvestitionen zu garantieren, ist ein steuerlicher Anschub entlang definierter Qualitätskriterien erforderlich. Konkret bedarf es einer Steuerbefreiung sowie attraktiverer Abschreibungsmöglichkeiten für die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastrukturen. Jedenfalls umfassen muss ein daran gekoppelter Kriterienkatalog 1) das Lastenmanagement für die Gewährleistung der Netzsicherheit 2) die Kommunikationsfähigkeit für die Anbindung an zentrale Finder sowie 3) die Möglichkeit für das Adhoc-Laden von EFahrzeugnutzern.