8. Einheitliche Umsetzung der Preisauszeichnungsverpflichtung für das Adhoc -Laden an öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastrukturen

NutzerInnen von E-Fahrzeugen wissen derzeit vor Fahrtbeginn großteils nicht, ob ihnen der Adhoc-Zugang beim Laden etwas kosten wird bzw. wieviel sie für die Leistung bezahlen. Die einheitliche Umsetzung der Preisauszeichnungsverpflichtung für Adhoc-Laden an öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastrukturen ist daher dringend erforderlich und – im Sinne des Abbaus der nutzerseitigen Reichweiten- oder Kostenangst – von den Ladestellen- Betreibern bis Mitte 2018 einzufordern. In der Folge soll bis Ende 2018 die Preisauszeichnung für das Adhoc-Laden wochenaktuell an die E-Control zu melden sein und per digitaler Schnittstelle jedem zur Verfügung gestellt werden.

Nur so kann die Grundlage dafür geschaffen werden, dass ab 2020 Ad-Hoc Ladepreise in den Navigationssystemen von E-Fahrzeugen Einzug halten und für alle E-FahrerInnen einsehbar sind.